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   OLG Frankfurt, 27.04.2006 - 6 WF 32/06   

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https://dejure.org/2006,7518
OLG Frankfurt, 27.04.2006 - 6 WF 32/06 (https://dejure.org/2006,7518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2006 - 6 WF 32/06 (https://dejure.org/2006,7518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2006 - 6 WF 32/06 (https://dejure.org/2006,7518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    RVG § 58; ; RVG-VV Vorbemerkung 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch der Staatskasse auf Rückzahlung von Prozesskostenhilfevergütung - Verrechnung der Geschäftsgebühr; Differenz von Wahlanwaltsvergütung und PKH-Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr bei bewilligter Prozesskostenhilfe; Anspruch der Staatskasse auf Rückzahlung von Prozesskostenhilfevergütung

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 58 RVG
    PKH; Anrechnung der Geschäftsgebühr:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2007, 313
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Hamburg, 19.02.2009 - 3 So 197/08

    Rechtsanwaltsgebühren; Terminsgebühr bei zwei gleichzeitig terminierten Sachen;

    Nicht zu überzeugen vermag auch die Auffassung (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.4.2006, JurBüro 2007, 149; vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 3.3.2008, a.a.O.), dass ein beigeordneter Rechtsanwalt den anzurechnenden Teil der Geschäftsgebühr zunächst mit der Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung verrechnen kann und nur ein etwaiger überschießender Betrag auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist.
  • OLG Zweibrücken, 11.05.2010 - 2 WF 33/10

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den

    Die Zahlung, die der beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, ist demnach nur insoweit auf seinen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse anzurechnen, als sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung für das konkrete Verfahren übersteigt (so auch OLG Frankfurt am Main JurBüro 2007, 149 ; Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, Kommentar zum RVG , 18. Aufl., § 58 Rdnrn. 35 ff. m.w.N.; anderer Auffassung etwa OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 188 ; Hessisches LAG JurBüro 2009, 586 - allerdings unter Außerachtlassung der gebotenen Differenzierung zwischen Innenverhältnis und Außenverhältnis bei der Frage der Anwendbarkeit der Anrechnungsregelung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV- RVG ).
  • OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vorrangige Verrechnung der außergerichtlich entstandenen

    Der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr ist von der aus der Staatskasse im Rahmen der Beiordnung zu zahlenden Vergütung nur dann abzusetzen, wenn sich keine Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung gibt und auch keine Auslagen entstanden sind, die nicht aus der Staatskasse erstattet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2006, JurBüro 2007, 149; Enders, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe im nachfolgenden Rechtsstreit, JurBüro 2005, Seite 281 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2007 - 13 Ta 181/07

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Anrechnung einer

    Die zur Stützung seiner Ansicht angezogene Rechtsprechung (OLG Frankfurt 27.04.2006 - 6 WF 32/06 - JurBüro 2007, 149) und Literatur (Schneider/Wolf RVG S. 1290; Enders JurBüro 2005, 281) enthält insofern keine Darlegungen zum Inhalt der genannten Norm.
  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 373/08

    Gebühren des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der

    Schließlich lässt sich ein Ausschluss der Anrechnung auch nicht aus § 58 Abs. 2 RVG herleiten (so jedoch OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1013, juris Rdn. 20; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, 6. Senat für Familiensachen, AGS 2007, 313).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist auch nicht vorrangig auf die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen (so aber der 6. Senat für Familiensachen des OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 27. April 2006 in der Sache 6 WF 32/06, AGS 2007, 313-314 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 10.12.2009 - 11 W 2649/09

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vorgerichtlichen

    a) Nach herrschender Meinung ist die Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG grundsätzlich auch im Verhältnis zur Staatskasse anzuwenden (OLG Frankfurt JurBüro 2007, 149; OLG Stuttgart AnwBl. 2008, 301 = JurBüro 2008, 245; LAG Köln RVGreport 2007, 457; LAG Düsseldorf RVGreport 2008, 142; VGH München AGS 2007, 314 mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider; VGH München Beschluss vom 09.05.2006 - 12 C 06.65; OLG Oldenburg AGS 2008, 352 = MDR 2008, 1185 und JurBüro 2008, 527; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; a. A. Hansens RVGreport 2008, 1, 2, Ziffer III 2).
  • OLG Hamm, 11.02.2008 - 6 WF 332/06

    Zur Verrechnung von Vorschüssen auf die Geschäftsgebühr des Wahlanwalts bei

    Dies ergibt sich entgegen ihrer Ansicht indes nicht aus der in der Literatur und Rechtsprechung zum Teil vertretenen Ansicht, wonach ein beigeordneter Rechtsanwalt auch den Teil der Geschäftsgebühr, den er sich auf die Verfahrensgebühr anrechnen lassen muss, zunächst nach § 58 II RVG verrechnen kann (so u.a. Enders in JurBüro 2005, 281 ff sowie OLG Frankfurt a.M. in JurBüro 2007, 149 f).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

    Soweit vertreten wird, dass der Rechtsanwalt die Anrechnung einer anteiligen Geschäftsgebühr nur hinnehmen muss, wenn er eine tatsächliche Zahlung auf diese erhalten hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.1.2008, Az.: 8 WF 5/08, FamRZ 2008, 1013; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.4.2006, Az.: 6 WF 32/06, AGS 2007, 313; OLG Schleswig, Beschluss vom 3.3.2008, Az.: 15 WF 9/08, zitiert nach juris; Nickel, MDR 2008, 1189 [1193]; Enders, JurBüro 2005, 281 f, wohl auch Hansens, AnwBl. 2007, 841 [846]), kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.
  • OLG München, 09.01.2009 - 11 W 2726/08

    Gebührenanspruch des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung einer titulierten

    a) Nach herrschender Meinung ist die Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV grundsätzlich auch im Verhältnis zur Staatskasse anzuwenden (OLG Frankfurt JurBüro 2007, 149; OLG Stuttgart AnwBl. 2008, 301 = JurBü-ro 2008, 245; LAG Köln RVGreport 2007, 457; LAG Düsseldorf RVGre-port 2008, 142; VGH München AGS 2007, 314 mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider; VGH München Beschluss vom 9.5.2006 - 12 C 06.65; OLG Oldenburg AGS 2008, 352 = OLG Oldenburg v. 27.5.2008 - 2 WF 81/08, OLGReport Oldenburg 2008, 629 = MDR 2008, 1185 und JurBüro 2008, 527; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; a.A. Hansens RVGreport 2008, 1, 2, Ziff. III 2).
  • VG Berlin, 14.05.2012 - 35 KE 40.11

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

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